REACH
Aktueller Stand der Umsetzung zur:
REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Konformität im Rahmen von REACH-EN-FORCE-2 bestätigt
In den letzten Monaten wurden die Antworten unserer Vorlieferanten ausgewertet und in einer Datenbank (Fit4ReACh-Navigation) dokumentiert. Alle ATCOAT – Lieferanten haben die relevanten Stoffe für die Anwendung als Rohstoff bei der Harzherstellung, in Lacken, Beschichtungssystemen und Folgeprodukten daraus (vor-)registriert. Somit ist eine eigene Vorregistrierung nicht erforderlich, da die Verfügbarkeit dieser Materialien weiterhin abgesichert ist.
Trotzdem haben wir relevante Stoffe zusätzlich selbst vorregistriert.
Aktualisierte Sicherheitsdatenblätter stellen wir fristgerecht bereit.
Eigene Stoffe haben wir selbst vorregistriert und nach CLP notifiziert.
Bisher sind keine Stoffe bekannt geworden, die wegen REACh oder CLP (Kosten/Gefährlichkeit: SVHC) nicht mehr geliefert werden könnten. Kandidatenstoffe der Listen 10/2008 bis 12/2011 sind in den Produkten nicht vorhanden und werden vermieden.
Den Status überprüfen wir in internen Audits.
Die REACh-CLP-Konformität wurde extern durch die Bezirksregierung Köln geprüft. Es gab keinerlei Abweichungen oder Hinweise, daher können wir Ihnen absolute REACh-Konformität bescheinigen.
ATCOAT GmbH
Stand: Januar 2012
Für unser Unternehmen beschäftigt sich Herr Dr. Herzog ausführlich mit REACh. Bei allen Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Dr. Herzog unter der eMail-Adresse: h.herzog@atcoat.com
